Immobilienbewertung |
Warum Immobilienbewertung? Im Falle des Verkaufs oder des Kaufs, der Schenkung oder Vererbung von Immobilien, im Streitfall (z.B. Scheidung, Erbengemeinschaften u.a.), zu Bilanzierungszwecken oder der steuerlichen Immobilienbewertung ("gemeiner Wert") - der Wertansatz (d.h. die Immobilienbewertung) hat immer auch Auswirkungen auf mögliche Gewinne oder Verluste bzw. Ausgaben. Ein stichtagsgenauer Verkehrswert führt zu mehr Sicherheit in Verhandlungen und kann Fehlentscheidungen bei Investitionen vermeiden.
Worauf kommt es bei der Immobilienbewertung an? Die Bewertung der Immobilie als wichtiger und nachhaltiger Vermögenswert verdient besondere Beachtung. Das Erstellen von Sachverständigen-Gutachten erfordert äußerste Sorgfalt, eine fundierte Ausbildung und umfassende Marktkenntnisse, um alle wertbeeinflussenden Merkmale angemessen berücksichtigen zu können.
Was wird bewertet? Grundsätzlich wird für bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte eine Immobilienbewertung gemacht, wie zum Beispiel für · Einfamilienhäuser · Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen · Wohnungen · Grundstücke · Büro- und Verwaltungsgebäude · Wohn- und Geschäftshäuser · Industrieobjekte · Lager- und Logistikimmobilien · Hotels · Garagen und Parkhäuser · Einkaufszentren · Rechte u. Belastungen z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Überbauung Immobilienbewertung Stuttgart—für mehr Sicherheit Immobilienbewertung Stuttgart—für das Finanzamt Immobilienbewertung Stuttgart— als Entscheidungsgrundlage Immobilienbewertung Stuttgart—zur Klärung von Erbangelegenheiten Immobilienbewertung Stuttgart— für erfolgreiche Verhandlungen Immobilienbewertung Stuttgart—im Streitfall Immobilienbewertung Stuttgart—für die Vermögensplanung Immobilienbewertung Stuttgart— für Finanzierungsgespräche Immobilienbewertung Stuttgart—für den aktuellen Marktwert Immobilienbewertung Stuttgart—für Klärung im Enteignungsfall |
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Immobilienbewertung Wolff |